27.04.2020

Noch einmal: erweiterte Notbetreuung für die Fünfer und Sechser ab dem 27.04.2020

Liebe Eltern,

gemäß 16. Schulmail des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB) vom 24.04.2020 ist das Angebot einer Notbetreuung für die Jahrgangsstufen 5 und 6 bezüglich der berechtigten Personengruppen noch einmal ausgeweitet worden, während es im Hinblick auf die Wochentage eingeschränkt worden ist.

NEU sind folgende Regelungen:

  1. Tätigkeitsbereiche: „Für den Anspruch auf die Notbetreuung in Schulen gelten seit dem 23. April 2020 erweiterte berufliche Tätigkeitsbereiche. Grundlage bildet die Coronabetreuungsverordnung (CoronaBetrVO), die mit Wirkung vom 27. April 2020 angepasst wird.
  2. Alleinerziehende Elternteile, die einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder die sich aufgrund einer Schul- oder Hochschulausbildung in einer Abschlussprüfung befinden, haben ab dem 27. April 2020 Anspruch auf die Teilnahme ihres Kindes an der Notbetreuung, sofern eine private Betreuung nicht anderweitig organisiert werden kann. Dies gilt für jede Erwerbstätigkeit des alleinerziehenden Elternteils, unabhängig von der Auflistung der Tätigkeitsfelder, die sich aus der Anlage der CoronaBetrVO ergeben."
  3. Notbetreuung findet an Wochenenden und Feiertagen nicht mehr statt.

Antrag auf Notbetreuung: Sollten Sie ein solches Angebot nutzen müssen, melden Sie sich bitte an Wochentagen bis 13.00 Uhr telefonisch im Sekretariat oder bis 17.00 Uhr per Mail: betreuung@schule1.de, damit wir planen können.

Erforderlich für die Nutzung einer solchen Notbetreuung sind darüber hinaus:

  1. die Bedarfsanmeldung für eine Notbetreuung (Geben Sie bitte die genauen Daten für den jeweiligen Zeitraum an, für den Sie eine solche brauchen!)
  2. die Erklärung des Arbeitgebers über die Unabkömmlichkeit → Link zum neuen Antragsformular (aktualisiert!)
  3. Ihre Versicherung, dass Ihr Kind weder selbst mit Covid-19 infiziert noch in Kontakt war mit einem mit Corona infizierten Menschen → Link zur Gesundheitsbestätigung

Hinweise zur Einhaltung der Maßnahmen zum Infektionsschutz auch bei der Teilnahme Ihres Kindes an der Notbetreuung entnehmen Sie bitte unserer Homepage.

Bei Fragen zur Notbetreuung können Sie sich auch an den Ansprechpartner Notbetreuung beim Schulamt Borken wenden: 02861-821328 (Sekretariat des Schulamtes).

Mit besten Wünschen

Sigrid Kliem (Schulleiterin)


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