26.10.2020

Maßnahmen zum Infektionsschutz bei einem "angepassten schulischen Regelbetrieb" (Aktualisierung am 26.10.)

Die momentane Situation mit den wieder exponentiell wachsenden Infektionszahlen erfordert verschärfte Auflagen zum Gesundheitsschutz, die folgendermaßen an unserer Schule umgesetzt werden. Diese Maßnahmen gelten vorerst bis zum Beginn der Weihnachtsferien.

 

Gegenseitige Rücksichtnahme, Abstand und Lüften

sind der wirksamste Schutz

gegen Corona.

AHA+L!

 

Aktualisierung am 26.10: Aufgrund der aktuell stark steigenden Infektionszahlen wurden die Maßnahmen zum Infektionsschutz ergänzt.

→ aktuelle Hinweise und Verhaltensempfehlungen des Ministeriums für Schule und Bildung und anderer Institutionen (PDF-Datei)

 
 

Unsere Maßnahmen

(infolge der Vorgaben des Schulministeriums NRW)

  • Ab dem 26.10. 2020: Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht, im Schulgebäude und auf dem Schulgelände wird zur Pflicht! Von der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung kann die Schulleitung nur nach Vorlage eines aussagekräftigen ärztlichen Attests generell aus medizinischen Gründen befreien, eine Lehrerin oder ein Lehrer aus pädagogischen Gründen zeitweise oder in bestimmten Unterrichtseinheiten. In diesen Fällen ist in besonderer Weise auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern – wenn möglich – zu achten.
  • Flaschen mit Desinfektionsmittel stehen in jedem Medienschrank.
  • "Spuckschutzwände" können von Lehrkräften für den Unterricht genutzt werden.
  • Wir lüften regelmäßig nach den Vorgaben der Corona-Schutzverordnung und lassen die Türen geöffnet! 
  • Die empfohlenen Regeln sind klar formuliert, leicht zu befolgen und sollten schnell zur selbstverständlichen Praxis in allen Unterrichtsräumen werden:
  •  Stoßlüften alle 20 Minuten,
     Querlüften wo immer es möglich ist,
     Lüften während der gesamten Pausendauer.
  • Der Unterricht kann auch im Freien stattfinden, wo bei ausreichendem Abstand mit Erlaubnis der Lehrkraft die Masken abgenommen werden könnten.
  • Es werden möglichst wenige Raumwechsel vorgenommen. Am besten bleiben die SuS in ihren Klassenräumen. Für die Fächer Chemie und Physik wird es aufgrund der lehrplanmäßig häufig erforderlichen Experimente bei der Nutzung der Fachräume besondere Hygieneschutzmaßnahmen geben.
  • Zum Sportunterricht werden die SuS von den Sportlehrkräften aus den Klassenräumen abgeholt.
  • SchülerInnen dürfen den Sitzplatz nicht tauschen.
  • Auf den Gängen bitte die „Einbahnstraßen" beachten (Pfeile) und nicht in Gruppen laufen.
  • Der Kiosk ist in die Mensa verlegt.
  • Sowohl für den eventuell stattfindenden Distanzunterricht (aktuell die Olympiastunden), als auch für einen evtl. Krankheitsfall dienen als Kommunikationsebene die inzwischen eingerichteten Outlook-Gruppen.
  • Aus Infektionsschutzgründen und zur Entlastung der SchülerInnen können wir leider nicht unser vollständiges Betreuungsangebot anbieten. AGs und diverse Förderangebote bleiben deswegen vorerst ausgesetzt, wohingegen das Hausaufgabentraining und individuelle Förderangebote (z. B. „Schüler helfen Schülern") zur Unterstützung der SuS vollständig durchgeführt werden.
  • Auch die Olympiastunde (5. Stunde) wird vorerst als Distanzunterricht (z. B. Audio- oder Videokonferenz oder Arbeitsauftrag) durchgeführt. Diese Maßnahmen führen zur Entzerrung am Unterrichtsende und führen zu geringeren Auslastungszahlen der Schulbusse!
Pausenregelung: (in der Pause gilt Maskenpflicht !)
  • SuS der JG 5 bis 7 gehen auf den großen Schulhof.
  • SuS der JG 8 und 9 gehen auf den kleinen Schulhof (eigentlich Oberstufenschulhof).
  • SuS der Oberstufe halten sich im Schulgarten auf. Die Anzahl der sich gleichzeitig aufhaltenden SuS in der Pausenhalle und in OBI und EFI ist begrenzt.
  • Die Kurse und Klassen der Etage B1 und A2 gehen bitte 2 Minuten vor dem Gong in die Pause.
  • Die SuS aus der Etage A1 und A3 gehen durchs Treppenhaus.
  • Die SuS aus der Etage A2 gehen über die Feuertreppe.
  • Zum Pausenende werden die SuS der Unter- und Mittelstufe aus ihren „Zonen" auf den Schulhöfen von den jeweiligen Lehrkräften der 3. Std. abgeholt!
     

Bei Auftreten von Erkältungssymptomen bitten wir Eltern für ihre Kinder auf folgende Vorgehensweisen zu achten:

  • Schnupfen kann nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören. Angesichts der Häufigkeit eines einfachen Schnupfens empfehlen wir gem. § 43 Absatz 2 Satz 1 SchulG, dass ein/e SchülerIn mit dieser Symptomatik ohne weitere Krankheitsanzeichen oder Beeinträchtigung ihres Wohlbefindens zunächst für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden soll. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt die/der SchülerIn wieder am Unterricht teil. Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, ist eine diagnostische Abklärung zu veranlassen.
     
  • SchülerInnen, die im Schulalltag COVID-19-Symptome (wie insbes. Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinn) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig. Sie werden daher zum Schutz der Anwesenden gemäß § 54 Absatz 3 SchulG – bei Minderjährigen nach Rücksprache mit den Eltern – unmittelbar und unverzüglich nach Hause geschickt bzw. von den Eltern abgeholt. Bis zum Verlassen der Schule werden sie getrennt untergebracht und angemessen beaufsichtigt. Die Schulleitung nimmt mit dem Gesundheitsamt Kontakt auf. Dieses entscheidet über das weitere Vorgehen. Einen genauen Ablaufplan finden Sie hier (Link).

 

Stand: 22.10.2020 / J. Niewerth, S. Kliem


zum News-Archiv