22.12.2020

Regelungen für den Schulbetrieb ab dem 14.12.2020

Als Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduzierung gelten an unserer Schule ab Montag, 14. Dezember 2020, folgende Regelungen:

 

Liebe Eltern,

 

angesichts der weiterhin stark steigenden Infektionszahlen hat das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW am 11.12. entschieden, in einen verschärften Lockdown zu gehen (vgl. Schulmail vom 11.12.). Diese Entscheidungen gehen zwar an unserer schulischen Realität - mit seit mehreren Wochen gar keinem Infektionsgeschehen - vorbei, aber da alles so deutlich schon über die Medien kommuniziert worden ist, können wir nicht darüber hinaus Entscheidungen treffen.

Für unsere Schule bedeutet das, dass die Jahrgangsstufen 5 bis 7 weiterhin in Präsenzform unterrichtet werden. Sie, als Eltern dieser SchülerInnen können Ihre Kinder vom Präsenzunterricht ab dem 14.12. abmelden. In diesem Fall gehen Ihre Kinder in den Distanzunterricht, denn die Schulpflicht ist nicht ausgesetzt. Wenn Sie als Eltern davon Gebrauch machen wollen, müssen Sie eine schriftliche Abmeldung per E-Mail an den/die KlassenlererIn schicken. Damit sind Ihre Kinder dann auch entschuldigt (Entlastung des Sekretariats).

Die Jahrgangsstufen 8 bis Q2 sind ab dem 14.12. grundsätzlich im Distanzunterricht. Dennoch finden alle in der nächsten Woche angesetzten Klassenarbeiten in der 9 und alle in der nächsten Woche angesetzten Klausuren in der Oberstufe auf jeden Fall nach Plan in der Schule statt. Die SchülerInnen der entsprechenden Jahrgangsstufen sind zur Teilnahme an den Klassenarbeiten bzw. Klausuren verpflichtet und werden darüber zeitnah informiert! Dies ist aufgrund unseres sehr guten Hygienekonzepts und der geringeren präsenten Schülerzahl verantwortbar.

Es ist selbstverständlich möglich, dass die Schülerinnen und Schüler während der nächsten Schultage kurzzeitig in ihren Klassenraum gehen können, um eigene Sachen (Bücher, Kleidungsstücke, usw.) zu holen. Es wäre schön, wenn sie das nicht in den Pausenzeiten bzw. am besten nachmittags erledigen.

Noch ein Hinweis für die Eltern der Klassen 5 und 6: Die bekannt gegebenen Regelungen für die Möglichkeit einer Notbetreuung für den 21. und 22.12. haben weiterhin Bestand. Diese gelten auch für den 7. und 8. Januar 2021.

 

Mit besten Wünschen für einen besinnlichen dritten Advent und, falls wir uns nicht mehr hören oder sprechen, Ihnen und Ihren Familien trotz Allem ein frohes Weihnachtsfest!

Sigrid Kliem


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