16.08.2021

Informationen zum Schuljahresbeginn

Regelungen und Maßnahmen angesichts des Unterrichts unter Pandemiebedingungen.

 

Liebe Eltern,

Liebe Schülerinnen und Schüler,

wir hoffen, dass Sie und Ihr erholsame Ferien verbracht haben/habt und Sie und Ihr alle gesund wiedergekommen sind/seid. 🙂

Wir freuen uns schon wieder sehr auf Euch und auf Sie im Rahmen der Zusammenarbeit im Sinne Ihrer Kinder und in den Mitwirkungsorganen!

Das neue Schuljahr rückt nun ganz schnell näher und hiermit möchten wir Sie und Euch über die Regelungen im neuen Schuljahr – leider weiter unter Pandemiebedingungen – informieren, damit alle sicher und orientiert am Mittwoch starten können. 

Es wird vollständig in Präsenz unterrichtet. 🙂

Schulstart am Mittwoch, den 18.08.2021:

  • 1./2. Std.: Selbsttestungen (s.u.) und Ordinariat mit den Klassenleitungen (Bustickets, Bücherausgabe, Stundenplan, …);

  • 3./4. Std.: nach dem neuen Stundenplan;

  • danach unterrichtsfrei (die Busse sind organisiert)

Infektionsschutz: Um den Präsenzunterricht möglichst sicher durchzuführen, setzen wir unser bisher erfolgreiches Infektionsschutzkonzept fort, d. h.:

  • A-H-L und Tragen von MNBszu jeder Zeit im Schulgebäude (auf dem Schulhof können die MNBs abgenommen werden).
  • verpflichtende zwei Selbsttestungen pro Woche für die Schulmitglieder, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind. Eines dieser zwei Gs (geimpft oder genesen) muss digital oder analog (Kopie) nachgewiesen werden; die Nachweise sind der testenden Lehrkraft jederzeit vorzulegen. Bürgertest-Nachweise sind selbstverständlich auch weiterhin gültig.
  • freiwillige Selbsttests zweimal pro Woche;  wir haben ausreichend kostenlose Tests bestellt!
  • Eine Testbescheinigung wird auf Wunsch weiterhinvon den testenden Lehrkräften ausgestellt.
  • Die Schülertestung wird weiterhin montags und mittwochs in der 1. Stunde durchgeführt. Ausnahme für Mittwoch: OberstufenschülerInnen, die in der 1. oder/und 2. Stunde frei haben, werden in der 2. oder 3. Stunde getestet.
  • Jede/r trägt dazu bei, sich selbst und die Anderen mithilfe der Beachtung dieser Regelungen zu schützen. DANKE dafür!! 🙂

Anpassung der Quarantäneregelungen im Fall von Infektionsfällen an Schulen:

Auf Ihrer Pressekonferenz zum Schuljahresauftakt am Freitag hat Schulministerin Gebauer eine Anpassung der Quarantäneregelungen im Falle von Infektionsfällen an Schulen angekündigt. Inzwischen finden sich auch auf der Homepage des Ministeriums entsprechende Angaben (unter Infektionsschutz => Umgang mit Risikokontakten). Die Quarantäneregelung gilt nicht für vollständig geimpfte Kontaktpersonen, sofern sie symptomlos sind. Unverändert bleibt, dass die Letztentscheidung über die Einstufung als Kontaktperson beim jeweiligen Gesundheitsamt liegt.

Auf die Internetseite des RKI (Link anklicken) möchten wir Sie und Euch in diesem Zusammenhang zum Thema Impfungen ab dem 12. Lebensjahr aufmerksam machen. Die STIKO hat am 16. August ihre COVID-19-Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche aktualisiert. Ich möchte ausdrücklich betonen, dass wir Sie und Euch lediglich informieren möchten!

Wir alle hoffen auf ein möglichst ungestörtes Lehren und Lernen und ein aktives und abwechslungsreiches Schulleben im Schuljahr 2021/22 und wünschen uns allen einen guten Start am Mittwoch!! 🙂

Ihre Sigrid Kliem

 


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