22.03.2022

Hinweise zum Umgang mit Corona am GMV (Stand 22.3.22)

Informationen zum Verhalten angesichts der momentanen Infektionsdynamik.

Wir haben bisher an unserer Schule viel Solidarität und Verantwortungsbewusstsein unter den Schüler*innen und Lehrer*innen sowie allen anderen an der Schule Beschäftigten wahrgenommen. Dieses Verhalten ist in der momentanen Entwicklung mit den hohen Infektionszahlen immer noch wichtig. Jede Verschärfung des Infektionsgeschehens beeinträchtigt nach wie vor die Möglichkeiten des Präsenzunterrichts an unserer Schule.

Die Schulmail des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW vom 18. März 2022 (Link) regelt die folgenden zwei Aspeke:

  • Maskenpflicht: Das Land NRW nutzt die mögliche Übergangsfrist bis zum 02.04. des zum 20.03. geänderten Infektionsschutzgesetzes des Bundes. D. h. bis Samstag, 2. April 2022, wird § 2 der Coronabetreuungsverordnung eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schule vorsehen. Danach endet diese Pflicht.
  • Regelmäßiges Testen: Für Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden.
  • Der Verband Deutscher Privatschulen hat kurz nach Veröffentlichung der Schulmail angekündigt zu prüfen, inwieweit private Schulen im Rahmen ihres Hausrechts die Maskenpflicht für Schulinnenräume verlängern können.

Das bedeutet, dass die bisherigen Regelungen an unserer Schule möglicherweise noch länger gelten, um hohe Fehlzahlen bei Schüler- und Lehrerschaft zu verhindern und somit möglichem Unterrichtsausfall und Lernrückständen bei Schüler*innen vorzubeugen. 

 

Reken, im März 2022  

Sigrid Kliem (für das Schulleitungsteam)


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