Abschlüsse

Abschlüsse während der Schullaufbahn

Für die Jahrgänge, die sich im G9-Modell befinden, gelten die folgenden Bedingungen:

Der Mittlere Schulabschluss wird am Gymnasium nach zehn aufsteigenden Schuljahren am Ende der Jahrgangsstufe 10 erworben.

Als weitere Abschlüsse der Sekundarstufe I können erworben werden:

  • ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss am Ende der Klasse 9, ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss
  • der schulische Teil der Fachhochschulreife (nach dem ersten Jahr der Qualifikationsphase)

Die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) wird am Ende der Qualifikationsphase erreicht (Jahrgangsstufe 13/Q2 im neunjährigen Gymnasium).

Durch ein erfolgreiches Abitur gewinnen Schülerinnen und Schüler grundsätzlich Zugang zu allen Universitäten und Fachhochschulen oder Einstiegsmöglichkeiten in Berufe, die ähnliche Qualifikationen erfordern wie ein Hochschulstudium.

Übergänge zu anderen Schulformen

Am Ende der Klasse 6 (Ende der Erprobungsstufe) berät die Erprobungsstufenkonferenz über den Verbleib am Gymnasium (das ist die Regel) oder einen eventuellen Wechsel an eine andere Schulform (Realschule, Gesamtschule oder Sekundarschule).

Der Übergang zu einer anderen Schulform ist darüber hinaus, außer in der Klasse 9, auf Elternwillen und nach gründlicher Beratung grundsätzlich in jeder Klasse oder Jahrgangsstufe möglich.

Seit dem Schuljahr 2018/2019 ist unser Gymnasium zum G9-Modell zurückgekehrt. Das heißt, für den Jahrgang 5 und alle danach folgenden wird der mittlere Bildungsabschluss und der Zugang zur gymnasialen Oberstufe nach der Klasse 10 erreicht sein.