22.03.2020

NEU – ab dem 23.03.2020 Notbetreuung erweitert!

Erweitertes Unterstützungsangebot für Eltern mit einer Tätigkeit im Gesundheitswesen und in anderen Bereichen zur Erhaltung der Infrastruktur

Gemäß 8. Schulmail des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB) vom 20.03.2020 (hier klicken)

ist das Angebot einer Notbetreuung ausgeweitet worden. NEU ist, dass „alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können“, einen „Anspruch auf Notbetreuung haben“. NEU ist auch, dass „ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 (…) der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet“ wird. „Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.“

Auch unsere Schule zeigt sich solidarisch mit den erhöhten Anforderungen und Belastungen der MitarbeiterInnen dieser Berufsgruppen und kann – damit Sie und wir Zeit für die entsprechenden Anforderungen bzw. die Organisation einer Notbetreuung haben - ab Mittwoch, dem 25.03. für SchülerInnen der Jahrgangsstufen 5 und 6 von 8.00 bis 13.00 Uhr diesen Solidarbeitrag in Form einer Notbetreuung anbieten. Diese wird den vorgegebenen Schutzmaßnahmen entsprechen und ist ausschließlich für Kinder der Jahrgangsstufen 5 und 6vorgesehen, die weder selbst infiziert noch in Kontakt mit infizierten Personen gekommen sind und deren Eltern dem „Personal kritischer Infrastrukturen" angehören und die eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können. Welche Berufsgruppen unter diese Rubrik fallen, entnehmen Sie bitte der Leitlinie (hier klicken).

Sollten Sie ein solches Angebot nutzen müssen, melden Sie sich bitte bis zum 24.03. um 12.00 Uhr telefonisch im Sekretariat, damit wir planen können. Erforderlich für die Nutzung einer solchen Notbetreuung sind darüber hinaus:

  1. die Bedarfsanmeldung für eine Notbetreuung(Sollten Sie die Notbetreuung nicht durchgängig bis zum 19.04.2020 nutzen müssen, bitten wir Sie, diese mit Angabe der Daten für den jeweiligen Zeitraum, für den Sie eine solche brauchen, auszufüllen.)
  2. die Erklärung des Arbeitgebers über die Unabkömmlichkeit
  3. Ihre Versicherung, dass Ihr Kind weder selbst mit Covid-19 infiziert noch in Kontakt war mit einem, mit Corona infizierten Menschen.

Das MSB stellt für die Punkte 1 und 2 folgende Antragsformulare dafür zur Verfügung:

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/Antrag-auf-Betreuung-eines-Kindes-waehrend-des-Ruhens-des-Unterrichts.pdf

Für den Punkt 3 bitten wir Sie das folgende, von uns erstellte Formular, auszufüllen.

Gesundheitsbestätigung GMV.pdf

Bei Fragen zur Notbetreuung können Sie sich auch an den Ansprechpartner Notbetreuung beim Schulamt Borken wenden: 02861-821328 (Sekretariat des Schulamtes).

Mit großem Dank für den ganz besonderen Einsatz unserer Eltern in den Berufsfeldern kritischer Infrastrukturen und mit besten Wünschen, v.a. für Ihre und Eure Gesundheit,

23.03.2020       Sigrid Kliem (Schulleiterin)


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